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Behandlungskosten

Die Behandlungskosten bitte ich unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung in bar zu begleichen.

 

Zum Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfestelle, Zusatzversicherung,  dem Finanzamt einreichen können.

Heilpraktikerkosten sind durch gesetzliche Krankenkassen leider nicht erstattungsfähig. Auch bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen werden die Kosten in Ausnahmefällen und meist nur auf vorherigen Antrag entsprechend den jeweiligen Bedingungen übernommen. Klären Sie deshalb bitte gegebenenfals eine eventuelle Kostenerstattung im Vorfeld einer Behandlung mit Ihrem Versicherer. Unabhängig davon besteht bei Ihnen evtl. auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen.

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